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AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kongresse
Stand Juni 2008 - Dipl.-Ing. (FH) Peter Michael Kurz

§ 1 Anmeldung

  1. Die Anzahl der Kongressplätze ist zur effizienten Durchführung des Kongresses und zur Sicherung eines hohen Qualitätsstandards beschränkt. Die Belegung der verfügbaren Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungseingänge.
  2. Nach  der  Anmeldung  wird  Ihnen   schriftlich   eine   Anmeldungsbe-
    stätigung mit der Rechnung zugesandt werden. Erst mit der Bestätigung ist ein wirksamer Kongressvertrag zustande gekommen.


§ 2 Zahlung

  1. Die Kongressgebühren sind bis spätestens 4 Wochen nach Rechnungsstellung fällig und sind auf das auf der Rechnung ausgewiesene Konto zu zahlen.
  2. Im Falle einer kurzfristigen Anmeldung ist die Kongressgebühr unverzüglich zu entrichten.
  3. Nur die vollständige Zahlung der Kongressgebühr berechtigt zur Teilnahme.


§ 3 Stornierung

  1. Sollte Ihnen die Teilnahme an einem Kongress nicht möglich sein, so entstehen Ihnen keine Kosten, wenn die Absage bis 6 Wochen vor Kongressbeginn schriftlich zugeht.
  2. Danach wird für die Zeit bis 4 Wochen vor Beginn des Kongresses eine Bearbeitungsgebühr von € 120,00 erhoben.
  3. Im Falle einer noch späteren Abmeldung oder bei Ausbleiben am Seminartag wird die volle Kongressgebühr fällig.
  4. Sind Sie persönlich verhindert, so steht es Ihnen frei unter schriftlicher Anzeige eine Ersatzperson zu entsenden. Diese muss dem Kongressbüro übergeben werden oder postalisch 2 Tage vor Kongressbeginn zugehen.


§ 4 Rücktrittsvorbehalt

  1. Für den Fall, dass die Teilnehmerzahl die Mindestzahl nicht erreicht, so kann der Veranstalter kurzfristig bis zu 4 Wochen vor dem Termin den Kongress absagen.
  2. Wenn aufgrund von Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (Krankheit eines Referenten bzw. eines Moderators, höhere Gewalt, oder aus aktuellem Anlass), die Durchführung eines Vortrags nicht möglich ist, so kann dieser jederzeit durch einen anderen Vortrag zum Kongressthema ersetzt werden. Es ist ausreichend die Teilnehmer diesbezüglich während des Kongresses zu informieren.
  3. In den unter 1 genannten Fall wird den Teilnehmern die Kongressgebühr vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens des Veranstalters oder seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen.


§ 5 Materialien

    Der Veranstalter haftet nicht für die Inhalte der Kongressvorträge oder der begleitenden Arbeitsunterlagen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt.


§ 6 Mitgebrachte Sachen

    Für die von den Teilnehmern mitgebrachten Sachen (z.B.: Garderobe, Schreibutensilien etc.) wird durch den Veranstalter keine Haftung für Verlust oder Beschädigung übernommen.


§ 7 Urheberrecht

    Die während dem Kongress ausgegebenen Unterlagen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Teilnehmer darf diese nur zu seinen persönlichen Zwecken benutzen. Eine Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, oder eine anderweitige Nutzung, insbesondere zur Durchführung von Seminaren, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Veranstalters erlaubt.


§ 8 Datenverarbeitung

    Der Kongressteilnehmer stimmt der Erfassung und elektronischen Verarbeitung  seiner  persönlichen  Daten  zum  Zwecke der Vertrags-
    durchführung zu.


§ 9 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Original dieses Vertrages ist in deutscher Sprache verfasst.
  2. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Karlsruhe.


§ 13 Salvatorische Klausel

    Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden bzw. Formfehler oder Lücken enthalten, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.